Viele Heilpraktiker verkaufen neben Behandlungen auch Produkte — Nahrungsergänzung, Kurse, Tees. Was wenige wissen: Ohne saubere Trennung kann das Finanzamt die gesamte Praxis als Gewerbe einstufen. Das kostet Gewerbesteuer auf alle Einnahmen.
Keine Kreditkarte · Keine automatische Verlängerung
Heilpraktiker gehören zu den sogenannten Katalogberufen nach §18 EStG. Das bedeutet: Ihre heilberufliche Tätigkeit gilt als freiberuflich. Und Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer — ein erheblicher finanzieller Vorteil.
Doch sobald Sie neben Ihren Behandlungen auch gewerbliche Einnahmen erzielen — etwa durch den Verkauf von Produkten, einen Online-Shop oder Kurse ohne individuellen Heilzweck — entsteht ein sogenannter Mischbetrieb.
Bei Gemeinschaftspraxen (Personengesellschaften) gilt eine besonders strenge Regel: Überschreiten die gewerblichen Einnahmen 3% des Gesamtumsatzes oder einen Betrag von 24.500 Euro, droht die sogenannte steuerliche Infizierung.
Folge der Infizierung:
Sämtliche Einnahmen — auch die aus Heilbehandlungen — werden gewerbesteuerpflichtig. Nicht nur der gewerbliche Teil, sondern alles. Zusätzlich werden auf die gewerblichen Einnahmen 19% (bzw. 7%) Umsatzsteuer fällig.
Die einzige Lösung: Eine saubere, nachvollziehbare Trennung der freiberuflichen und gewerblichen Einnahmen — von Anfang an und in jeder einzelnen Rechnung.
Diese vier Situationen betreffen viele Praxen — oft unbemerkt
Sie empfehlen Ihren Patienten Vitamine und verkaufen diese direkt in der Praxis. Der Verkauf ist gewerblich — auch wenn er zur Therapie gehört.
Sie betreiben einen JTL-Shop mit Eigenmarken-Produkten. Die Einnahmen sind gewerblich und müssen getrennt ausgewiesen werden.
Yoga-Kurse, Ernährungsberatung oder Meditation — wenn kein individueller Heilzweck vorliegt, ist es gewerblich.
Nicht-medizinische Leistungen wie kosmetische Behandlungen oder Wellness-Angebote sind gewerblich.
Keine manuelle Zuordnung, keine Excel-Listen, kein Risiko
Jede Rechnungsposition wird automatisch zugeordnet: Heilbehandlung (steuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG) oder Produkt/Shop-Verkauf (umsatzsteuerpflichtig mit 7% oder 19%).
Das Dashboard zeigt Ihnen jederzeit das aktuelle Verhältnis Ihrer Einnahmen:
Gelbe Warnung ab 10% gewerblichem Anteil
Hinweis: Der gewerbliche Anteil nähert sich einer kritischen Schwelle.
Rote Warnung ab 25% — Infizierungsrisiko!
Dringend: Steuerberater konsultieren. Gewerbliche Einnahmen gefährden die Freiberuflichkeit.
Auch wenn eine Rechnung sowohl Heilbehandlung als auch Produktverkauf enthält, wird jede Position einzeln nach ihrem Steuersatz klassifiziert und korrekt zugeordnet.
Keine Kreditkarte erforderlich
Ihr Steuerberater bekommt die Daten so, wie er sie braucht
Steuerfreie Heilbehandlung nach §4 Nr. 14 UStG — Ihre freiberuflichen Einnahmen
Gewerbliche Einnahmen mit 7% USt (Konto 8300) oder 19% USt (Konto 8400)
Export in alle gängigen Buchhaltungs-Formate — Ihr Steuerberater sieht die saubere Trennung sofort
Prüfen Sie, ob Ihre Praxis betroffen ist
Wenn Sie auch nur eine Box ankreuzen können, sollten Sie Ihre Einnahmen getrennt erfassen.
Sanothera warnt Sie automatisch, bevor das Finanzamt es tut.